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Durch die "Preußische Polizeiverordnung über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden" vom 21. Dezember 1904 wurden die Provinzen und Kommunen aufgefordert Freiwillige Feuerwehren zu gründen.

In der Polizeiordnung der Provinz Westfalen heisst es: "Wenn sich keine Freiwillige Feuerwehr gründet, kommt es zur Erstellung einer Pflichtfeuerwehr." Diese Regelung steht noch heute im FSHG (Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz – NRW).

So kam es, das sich in den ehemaligen selbständigen Gemeinden, Bönen – Altenbögge – Nordbögge – Wester-Osterbönen (Amt Pelkum) sowie Flierich – Bramey-Lenningsen (Amt Rhynern) Freiwillige Feuerwehren gründeten.

Nach der kommunalen Neuordnung am 01.01.1968 kam es zur Bildung der Großgemeinde Bönen, die dann zum Kreis Unna gehörte. Bereits 1961 schlossen sich die Löschgruppen Bönen und Altenbögge zum Löschzug I zusammen; 1973 schloss sich die Löschgruppe Nordbögge dem LZ I an. Im Jahr 1978 gründete sich aus den verbliebenen Löschgruppen der LZ II. Dieses Modell hat bis heute Bestand.

 

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